Allgemeine Bestimmungen zur Honorarabrechnung/Dozent:innenvereinbarung ab 2021

1. Im Rahmen der Vertragserfüllung weist der Auftragnehmer (AN) in geeigneter Weise darauf hin, dass er im Auftrag des Auftraggebers (AG) tätig ist. Dem AN ist es untersagt, bei Erfüllung seiner Verpflichtung aus dem Vertrag mit dem AG für sich selbst oder für andere Personen, Institutionen und Unternehmen Werbung zu betreiben oder dem AG Konkurrenz zu machen. Eigen- oder Fremdwerbung berechtigen den AG zur fristlosen Vertragskündigung.


2. Mit dem Honorar sind auch die Vorbereitung und, sofern vereinbart, die Erstellung von Materialien (z. B Veranstaltungsunterlagen, Folien, Sachberichte über durchgeführte Maßnahmen, Ausarbeitung von Konzepten usw.) abgegolten. Der AN hat dem AG vor jeder Veranstaltung ein Belegexemplar der verwendeten Unterrichtsmaterialien (in der Regel Skript und Power-Point-Vortrag) in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Bei Power-Point-Präsentationen und Skripten hat der AN die jeweils geltenden Layout-Vorgaben der dbb akademie zu beachten. Zu kopierende Teilnehmermaterialien sind - soweit nicht anders vereinbart - der dbb akademie spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bzw. dem Einsatz vom AN bereit zu stellen. Der AG ist berechtigt, die Materialien den Seminarteilnehmern zur Verfügung zu stellen und im sonstigen Seminargeschäft zu verwenden.


3. Honorar- und Reisekosten werden nach vertragsgemäßer Durchführung der Leistung fällig. Die Erstattung durch den AG erfolgt zeitnah nach Veranstaltungsabschluss automatisch. Dem AN ist es untersagt, Honorar- und Reisekosten bei einem Kunden des AG geltend zu machen bzw. sich auszahlen zu lassen.


4. Die Haftung des AG ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für evtl. erforderliche Reisen des AN. Diese erfolgen auf eigene Gefahr des AN. Für während dieser Reisen erlittene Verluste oder Unfälle ist eine Haftung des AG ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleiben Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


5. Kann eine Leistung aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, nicht erbracht werden, hat der AN keinen Anspruch auf Zahlung des Honorars oder anderer Vergütungen. Kann eine Leistung nicht erbracht werden, obwohl der AN leistungsbereit ist, so steht dem AN ein Ausfallhonorar nur in den nachfolgend genannten Fällen und auch nur dann zu, wenn er für den in Betracht kommenden Zeitraum nicht anderweitig von dem AG oder Dritten eingesetzt werden kann. Für Präsensveranstaltungen beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Honorarsatzes bei Terminabsage innerhalb von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Für Web-Seminare beträgt das Ausfallhonorar 50% des vereinbarten Honorarsatzes; die Terminabsage kann bis zu drei Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. In allen anderen Fällen und bei nicht hauptberuflichen Dozenten entfällt die Zahlung eines Ausfallhonorars. Neben- und Reisekosten werden nur erstattet, sofern sie bereits vom AN verauslagt wurden und nicht mehr vermieden werden können.


6. Alle im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags stehenden Angelegenheiten sind vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch über die Vertragsdauer hinaus.


7. Mit der Vereinbarung über die Durchführung einer Veranstaltung erklärt die Dozentin/der Dozent das Einverständnis zur Speicherung und Verarbeitung ihrer/seiner Daten (in Form von Namen, privater und/oder dienstlicher Anschrift, Telefon- und Faxnummer, Email-Adresse, Dienstbezeichnung/Beruf/Funktion, Alter, Gewerkschaftsmitgliedschaft und Rechnungsanschrift).
Die Datenverarbeitung erfolgt in erster Linie durch die dbb akademie unter Beachtung der EU DSGVO und des BDSG (neu). Externe „Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art.28 DSGVO werden nur im Einzelfall (etwa im Rahmen der Buchhaltung) und nur dann eingeschaltet, wenn sie hinreichend Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.

Soweit die Dozentin/der Dozent für eine optimale Vor- und Nachbereitung von der dbb akademie Teilnehmerdaten (Name, Institution, Emailadresse und Telefonnummer) erhält und somit als „Auftragsverarbeiter“ im Sinne des Art. 28 DSGVO anzusehen ist, bestätigt sie/er durch das Einverständnis zur Durchführung des Seminars auch, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der EU DSGVO erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet ist.



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